Am 12. März 2025 lud der Förderverein der FAMS zu einem Webinar in der Aula der FAMS ein.
Die Rechtsanwältin Gesa Gräfin von Schwerin von Law4school erklärte dabei sehr praxisnah unterschiedliche Formen von digitaler Gewalt, beispielsweise Cybermobbing, Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Sextortion, oder Cybergrooming. Gräfin Schwerin sprach sich dabei klar gegen Smartphones in Kinderhände aus, ihr Motto lautet: „erst smart, dann phone“.
Dass Betroffene von digitaler Gewalt nicht hilflos sind, wurde dabei ebenso erklärt, wie beispielsweise, dass Kinder nach dem Zivilrecht – anders als im Strafrecht – bereits ab dem siebten Lebensjahr haftbar gemacht werden können, sofern sie verstehen können, dass sie sich schädigend verhalten haben.
Im Anschluss an das Webinar wurde unter den Teilnehmern in der Aula noch konstruktiv diskutiert, der Förderverein stellte Getränke und Knabbergebäck zur Verfügung.

